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41 Kls 42/20•Landgericht Mönchengladbach, 2021-03-22, 41 Kls 42/20
41 Kls 42/20Cantonal CourtMar 22, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-22
Aktenzeichen: 41 Kls 42/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2021:0322.41KLS42.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit
Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Jahren
verurteilt.
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 239 Abs. 1, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 249
Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52, 64 StGB
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