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5 T 279/20•Landgericht Mönchengladbach, 2020-12-03, 5 T 279/20
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 5 T 279/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:1203.5T279.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerden des Betroffenen wird der Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 12.10.2020 (Az. 65 XIV (B) 37/20) aufgehoben. Der Betroffene ist aus der Haft zu entlassen.
Von einer Erhebung von Verfahrenskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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