projects
4 T 14/20 und 4 T 15/20•Landgericht Mönchengladbach, 2020-02-13, 4 T 14/20 und 4 T 15/20
4 T 14/20 und 4 T 15/20Cantonal CourtFeb 13, 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 4 T 14/20 und 4 T 15/20
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2020:0213.4T14.20UND4T15.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Der Beklagten wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt J aus … bewilligt.
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Viersen vom 15.01.2020 – 31 C 179/18 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
a.
Der Beklagten wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt J aus .. für ihren Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist bewilligt.
b.
Die der Beklagten in dem Urteil des Amtsgerichts Viersen vom
25.09.2019 – 31 C 179/18 - bewilligte Räumungsfrist wird bis zum Ablauf des 31.03.2020 verlängert.
Soweit die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss über die Versagung der Verlängerung der Räumungsfrist betroffen ist, trägt die Klägerin die Kosten
des Beschwerdeverfahrens. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.