6 O 381/18•Landgericht Mönchengladbach, 2019-07-31, 6 O 381/18
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 381/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-31
Aktenzeichen: 6 O 381/18
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2019:0731.6O381.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ……. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweilig gültigen Basiszinssatz seit dem 12.01.2019 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges ……. zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere ……. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem ……. zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 35 % und die Beklagte zu 65 % zu tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleitung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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