6 O 128/16•Landgericht Mönchengladbach, 2018-10-10, 6 O 128/16
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 6 O 128/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-10
Aktenzeichen: 6 O 128/16
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2018:1010.6O128.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.301,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 90 %, die Klägerin zu 10 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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