5 S 99/12•Landgericht Mönchengladbach, 2013-05-14, 5 S 99/12
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 99/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 5 S 99/12
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2013:0514.5S99.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.11.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 420,88 EUR, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.03.2012, zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %. Die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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