5 S 74/07•Landgericht Mönchengladbach, 2007-12-11, 5 S 74/07
Full text
Landgericht Mönchengladbach — 5 S 74/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-11
Aktenzeichen: 5 S 74/07
ECLI: ECLI:DE:LGMG:2007:1211.5S74.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Mai 2007 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Grevenbroich unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise a b g e ä n d e r t und insgesamt wie folgt neu gefasst:
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 2.018,14 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Euro-
päischen Zentralbank seit dem 11. Februar 2006 zu
zahlen.
- Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner
dem Grunde nach mit einer Quote von 2/3 verpflichtet sind,
dem Kläger die auf die Reparaturkosten anfallende Mehrwert-
steuer sowie im Falle der Inanspruchnahme eines Mietfahr-
zeuges deren Kosten für die Dauer der Reparatur, anderen-
falls eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der
Reparatur zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.