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5 O 292/18•Landgericht Krefeld, 2021-08-26, 5 O 292/18
Entscheidungsdatum: 2021-08-26
Aktenzeichen: 5 O 292/18
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2021:0826.5O292.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 7791,92 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1809,75 € jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2018 zahlen,
sowie den Beklagten die Rohbauabnahmebescheinigung auszuhändigen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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