5 O 414/08•Landgericht Krefeld, 2009-10-29, 5 O 414/08
Full text
Landgericht Krefeld — 5 O 414/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-29
Aktenzeichen: 5 O 414/08
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2009:1029.5O414.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 8.218,03 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 95 % und der Kläger zu 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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