5 O 502/04•Landgericht Krefeld, 2006-01-31, 5 O 502/04
Full text
Landgericht Krefeld — 5 O 502/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 5 O 502/04
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2006:0131.5O502.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) € 37.967,15 nebst 4 % Zinsen
aus € 5.934,72 vom 30.11.1999 bis 16.12.1999,
aus € 15.723,29 vom 17.12.1999 bis 10.01.2000,
aus € 25.478,25 vom 11.01.2000 bis 08.03.2000 und
aus € 37.967,15 seit dem 09.03.2000
zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) einen Betrag von € 680,11 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) € 5.112,91 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus seit dem 12.01.2000 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag von € 254,85 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) € 21.365,03 nebst 4 % Zinsen
aus € 6.006,75 vom 22.12.1999 bis 22.02.2000,
aus € 12.064,53 vom 23.02.2000 bis 09.03.2000,
aus € 17.307,87 vom 10.03.2000 bis 19.04.2000,
aus € 22.641,57 vom 20.04.2000 bis 20.09.2001 und
aus € 21.365,03 seit dem 21.09.2001 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 3) einen Betrag von € 487,08 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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