12 O 146/02•Landgericht Krefeld, 2003-04-01, 12 O 146/02
Full text
Landgericht Krefeld — 12 O 146/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-01
Aktenzeichen: 12 O 146/02
ECLI: ECLI:DE:LGKR:2003:0401.12O146.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
5.011,20 EUR nebst 5 v.H. Zinsen über dem je-
weiligen Basiszinssatz seit dem 23.04.2002 zu
zahlen.
-
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits fallen zu 93% dem
Beklagten, im übrigen der Klägerin zur Last.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die
Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Sie kann
die Zwangsvollstreckung seitens des Beklagten
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40,00 EUR
abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Voll-
streckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.