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4 O 227/20•Landgericht Kleve, 2023-08-29, 4 O 227/20
Entscheidungsdatum: 2023-08-29
Aktenzeichen: 4 O 227/20
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2023:0829.4O227.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Normen: §§ 7,11,17 StVG; § 115G
I.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.000 € Schmerzensgeld sowie 2.080,00 € Pflegekosten zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2020 zu zahlen.
II.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin sämtliche zukünftigen Schäden zu ersetzen, die ihr infolge des KFZ-Unfallereignisses vom 00.00.0000, 00:00 Uhr auf der X.-straße (Aktenzeichen der Kreispolizeibehörde Z.: N01) noch entstehen.
III.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.212,61 € zu zahlen.
IV.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
V.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3.
VI.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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