Landgericht Kleve, 2021-03-15, 110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19

110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19Cantonal CourtMar 15, 2021

Full text

Landgericht Kleve — 110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 110 KLs-305 Js 120/17 - 15/19

ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2021:0315.110KLS305JS120.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 1. große Strafkammer des Landgerichts Kleve

Tenor

Die Angeklagte Y wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 6 Monaten

verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte Y2 wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren und 6 Monaten

verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.

Der Angeklagte U wird wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, von der drei Monate als verbüßt gelten.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

-§§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3, 25 Abs. 2, 56 StGB-

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