1 O 114/01•Landgericht Kleve, 2003-06-13, 1 O 114/01
Full text
Landgericht Kleve — 1 O 114/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-13
Aktenzeichen: 1 O 114/01
ECLI: ECLI:DE:LGKLE:2003:0613.1O114.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: die 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.836,29 € nebst 12 % Zinsen seit dem 15.01.2001 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,22 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 72 %, der Kläger zu 28 %.
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Das Urteil ist - für gegen den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages - vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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