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28 O 21/26•Landgericht Köln, 2026-06-10, 28 O 21/26
Entscheidungsdatum: 2026-06-10
Aktenzeichen: 28 O 21/26
ECLI: ECLI:DE:LGK:2026:0610.28O21.26.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
„Richtigstellung
In einem am 00. K. 0000 auf www.(...) unter der Überschrift „Grenzen der Satire? Q. und R. im Streit um Ton und Verantwortung“ veröffentlichten Artikel schreiben wir in Bezug auf einen Dialog zwischen V. Q. und L. R. über M. A. im Rahmen des Podcasts „X. & Y.“:
„Während einer Diskussion über Empathie und gesellschaftliche Verantwortung bezeichnet Q. den Journalisten als ‚„Zitat wurde entfernt“ ‘.“
Hierzu stellen wir richtig:
Diese Darstellung ist unwahr. V. Q. hat M. A. in der in Bezug genommenen Folge des Podcasts „X. & Y.“ nicht als „„Zitat wurde entfernt“ “ bezeichnet. Vielmehr wurden die Begriffe von L. R. verwendet, um die Mimik von Herrn A. im Rahmen eines Streitgesprächs zwischen ihm und B. S. im Rahmen des Formats „„Zitat wurde entfernt“ “ zu beschreiben.
N. H. GmbH“
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 613,21 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Union seit dem 03.02.2026 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe (gemäß § 313b Abs. 1 ZPO).
Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
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