projects
1 S 141/24•Landgericht Köln, 2025-07-10, 1 S 141/24
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 1 S 141/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0710.1S141.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.08.2024, 213 C 61/24, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angegriffene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.