Landgericht Köln, 2025-05-15, 6 S 114/23

6 S 114/23Cantonal CourtMay 15, 2025

Full text

Landgericht Köln — 6 S 114/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-15

Aktenzeichen: 6 S 114/23

ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0515.6S114.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Köln vom 26.05.2023 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Preiserhöhungen für die monatlichen Nutzungsentgelte der Beklagten, zum Dezember 2017 um 2,00 € von 11,99 € auf 13,99 €, zum Juni 2019 um weitere 2,00 € von 13,99 € auf 15,99 € sowie die Preiserhöhung zum Mai 2022 um weitere 2,00 € von 15,99 € auf 17,99 €, unwirksam sind und der Kläger zur Zahlung dieser Beitragserhöhungen nicht verpflichtet ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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