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111 a Ks 1/24•Landgericht Köln, 2025-01-21, 111 a Ks 1/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-21
Aktenzeichen: 111 a Ks 1/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2025:0121.111A.KS1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. große Hilfsstrafkammer
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt.
Von dieser Freiheitsstrafe gelten sieben Jahre als vollstreckt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewandte Vorschriften: § 211 Abs. 1, Abs. 2, Var. 3 und 5 StGB
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