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18 O 334/24•Landgericht Köln, 2024-12-13, 18 O 334/24
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 18 O 334/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1213.18O334.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.732,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2024 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 67 Prozent und die Beklagte zu 33 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden.
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