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321 Ks 9/24•Landgericht Köln, 2024-11-20, 321 Ks 9/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-20
Aktenzeichen: 321 Ks 9/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1120.321KS9.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. große Strafkammer des Landgerichts Köln als Schwurgerichtskammer
Der Angeklagte wird wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
vier Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Das bei der Tat verwendete Messer wird eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: §§ 212, 213, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, 22, 23, 52, 74 StGB
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