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29 S 85/24•Landgericht Köln, 2024-11-14, 29 S 85/24
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 29 S 85/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1114.29S85.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 06.06.2024 – 211 C 2/24 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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