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3 O 177/22•Landgericht Köln, 2024-11-06, 3 O 177/22
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 3 O 177/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:1106.3O177.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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