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110 KLs 26/22•Landgericht Köln, 2024-06-18, 110 KLs 26/22
Entscheidungsdatum: 2024-06-18
Aktenzeichen: 110 KLs 26/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0618.110KLS26.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und zwei Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 230, 249, 253 Abs. 1 u. 2, 255, 46a Nr. 1, 49, 52, 56 StGB
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