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153 NBs 16/24•Landgericht Köln, 2024-06-05, 153 NBs 16/24
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 153 NBs 16/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0605.153NBS16.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kleine Strafkammer
Auf die – in der Berufungshauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte – Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln unter Aufrechterhaltung des Urteilsspruchs im Übrigen dahingehend teilweise abgeändert, dass die verhängte Geldstrafe zur Tagessatzhöhe auf 10,00 € reduziert wird.
Dem Angeklagten wird Ratenzahlung in Höhe von 50,00 € monatlich gewährt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden dem Angeklagten auferlegt.
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