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322 KLs 7/24•Landgericht Köln, 2024-05-02, 322 KLs 7/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 322 KLs 7/24
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0502.322KLS7.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschrift:
§ 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB.
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