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9 S 111/23•Landgericht Köln, 2024-04-24, 9 S 111/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 9 S 111/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0424.9S111.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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