Landgericht Köln, 2024-03-12, 113 Qs 1/24

113 Qs 1/24Cantonal CourtMar 12, 2024

Full text

Landgericht Köln — 113 Qs 1/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 113 Qs 1/24

ECLI: ECLI:DE:LGK:2024:0312.113QS1.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.12.2023, Az. 526 Ds 81/23, aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 01.02.2023, Az. 330 Js 188/22, wird zur Hauptverhandlung zugelassen.

Das Hauptverfahren gegen die Angeklagten wird vor dem Amtsgericht – Strafrichter – in Köln eröffnet.

Die Hauptverhandlung hat vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts als derjenigen stattzufinden, die den aufgehobenen Beschluss erlassen hat.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

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