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156 NBs 54/23•Landgericht Köln, 2023-08-24, 156 NBs 54/23
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 156 NBs 54/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0824.156NBS54.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. kleine Jugendkammer
Auf die Berufung des Angeklagten und unter Verwerfung der Berufung im Übrigen wird das Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 03.05.2023 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
10 Monaten
verurteilt wird.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Angeklagte mit der Maßgabe, dass die Gebühr für das Berufungsverfahren um 1/2 reduziert wird. Die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren trägt die Staatskasse ebenfalls zu ½.
Angewendete Vorschriften: §§ 303, 303 c, 21, 53, 56 StGB
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