Landgericht Köln, 2023-08-16, 28 O 408/22

28 O 408/22Cantonal CourtAug 16, 2023

Full text

Landgericht Köln — 28 O 408/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-16

Aktenzeichen: 28 O 408/22

ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0816.28O408.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

a) über die Klägerin zu (1) unter Nennung ihres vollen Namens M.. P. auf Y. zu berichten, wie u.a. geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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b) über die Klägerin zu (1) unter Nennung ihres vollen Namens M.. P. auf der Website X..net zu berichten, wie geschehen im Rahmen folgender Inhalte, insbesondere auch unter der URL

„Bilddarstellung wurde entfernt“

c) sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass diese „kriminell“, eine „Kriminelle“ oder eine „Verbrecherin“ sei, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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d) sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass diese „Spenden für vier E. Mädchen sammelte, diesen keinen Cent schickte“, „Spenden stiehlt“/“Spenden stiehlt, die für E. Geflüchtete bestimmt sind“, für den „Diebstahl von Spenden“ verantwortlich ist, wie geschehen in folgenden U.:

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e) sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass sie „ein Werkzeug der A. Regierung ist, um den Beklagten auszuspionieren“, oder „für die F. Regierung ausspioniert“, wie geschehen im folgenden G. und auf X..net:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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f) sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) unter Namensnennung dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass „sie sich Ermittlungen gegen sie selbst gegenüber sieht“, dass „gegen sie Strafanzeige erhoben worden ist“, oder andere Y.-User abstimmen zu lassen, ob die Klägerin „bald ins Gefängnis gehe“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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g) sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass sie „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“, „E. Flüchtlinge und manchmal auch Ex-NT. anderer Nationalitäten ins Visier nimmt, um ihre Anliegen zu zerstören“, wie geschehen in folgendem G. und auf X..net:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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  1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

h) ein privates Video aus der Wohnung des Klägers zu (2) öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen unter der URL sowie zu sehen auf folgenden Screenshots:

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i) sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass er „weibliche Geflüchtete im Schlaf beobachtet“, „mit nacktem Unterkörper oder erigierten Penis herumläuft“ und sodann „in seinem Zimmer stöhnt“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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j) sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, „Eine Asylantin in Deutschland hat mir erzählt, dass I. B. ihr gesagt hat: ‚Heroin ist gesünder und besser als Kokain. Ich würde Heroin mit dir probieren. Heroin hat die gleiche Wirkung wie Alkohol. Heroin macht Sex erfreulicher.‘“, oder sonst weibliche Geflüchtete „überredet hat, Heroin zu nehmen“, wie geschehen in folgenden U.:

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k) sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass er „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“ sowie ihnen „Schaden zufügt“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

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  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.295,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. und zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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