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21 O 55/23•Landgericht Köln, 2023-05-30, 21 O 55/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: 21 O 55/23
ECLI: ECLI:DE:LGK:2023:0530.21O55.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 488.101,21 zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweiligen Basissatz ab dem 04.08.2022.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von € 5.498,63 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 07.03.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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