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33 O 319/22•Landgericht Köln, 2022-12-15, 33 O 319/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 33 O 319/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1215.33O319.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass sich das Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung in der Hauptsache erledigt hat.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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