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19 O 255/22•Landgericht Köln, 2022-12-14, 19 O 255/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: 19 O 255/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1214.19O255.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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