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14 O 46/22•Landgericht Köln, 2022-12-01, 14 O 46/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: 14 O 46/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1201.14O46.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.191,80 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 09.03.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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