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12 O 138/22•Landgericht Köln, 2022-11-29, 12 O 138/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 12 O 138/22
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1129.12O138.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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