Landgericht Köln, 2022-11-03, 14 O 304/21

14 O 304/21Cantonal CourtNov 3, 2022

Full text

Landgericht Köln — 14 O 304/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-11-03

Aktenzeichen: 14 O 304/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:1103.14O304.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2021 zu zahlen und die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 713,76 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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