Landgericht Köln, 2022-08-12, 37 O 98/20

37 O 98/20Cantonal CourtAug 12, 2022

Full text

Landgericht Köln — 37 O 98/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-12

Aktenzeichen: 37 O 98/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0812.37O98.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Coburg - Az. 20-7153700-0-9 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für den Erlass des Vollstreckungsbescheids; diese trägt der Beklagte.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Beklagten ist das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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