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1 S 96/21•Landgericht Köln, 2022-06-23, 1 S 96/21
Entscheidungsdatum: 2022-06-23
Aktenzeichen: 1 S 96/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0623.1S96.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Auf die Berufung der Beklagten vom 24.06.2021 wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.05.2021 – Az.: 141 C 253/20 – (Bl. 112 ff. d.A.) aufgehoben.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags leistet.
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