Landgericht Köln, 2022-06-14, 31 O 175/20

31 O 175/20Cantonal CourtJun 14, 2022

Full text

Landgericht Köln — 31 O 175/20 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 31 O 175/20

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0614.31O175.20.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

I.

Den Beklagten zu 1) und 2) wird es unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Bereich Automobildesign, Bau von eigenen Kraftfahrzeugen und KFZ-Anbauteilen sowie Vermittlungsgeschäften, wie z.B. Fahrzeughandel, die Bezeichnungen „Z. L. GmbH“ und / oder „Z. L. Design GmbH“ zu nutzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30%.

III.

Das Urteil ist bezüglich Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 90.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Bezüglich Ziffer II. ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.