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12 S 5/20•Landgericht Köln, 2022-05-06, 12 S 5/20
Entscheidungsdatum: 2022-05-06
Aktenzeichen: 12 S 5/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0506.12S5.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.09.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln (150 C 450/19) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.455,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.01.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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