Landgericht Köln, 2022-02-15, 3 O 233/19

3 O 233/19Cantonal CourtFeb 15, 2022

Full text

Landgericht Köln — 3 O 233/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-15

Aktenzeichen: 3 O 233/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0215.3O233.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.537,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.

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