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84 O 19/21•Landgericht Köln, 2022-01-06, 84 O 19/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-06
Aktenzeichen: 84 O 19/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2022:0106.84O19.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 84. Zivilkammer
I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite 232,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2021 zu zahlen.
II. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerseite weitere 812,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2021 zu zahlen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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