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19 O 106/19•Landgericht Köln, 2021-12-20, 19 O 106/19
Entscheidungsdatum: 2021-12-20
Aktenzeichen: 19 O 106/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1220.19O106.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 5.159,84 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2019 zu zahlen,
Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen den Kläger kein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.159,84 € zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags.
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