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11 S 104/19•Landgericht Köln, 2021-12-14, 11 S 104/19
Entscheidungsdatum: 2021-12-14
Aktenzeichen: 11 S 104/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1214.11S104.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.03.2019 – 267 C 162/17 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und die Beklagte über die im Urteil des Amtsgerichts bereits zugesprochenen Beträge hinaus verurteilt, an die Klägerin
186,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015
21,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2015 sowie
110,52 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2016
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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