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28 O 351/21•Landgericht Köln, 2021-10-11, 28 O 351/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-11
Aktenzeichen: 28 O 351/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1011.28O351.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,
v e r b o t e n,
das von der Antragstellerin auf ihrem unter https://www.entfernt betriebenen Kanal hochgeladene Video mit dem Titel „Angst #entfernt“, das unter https://lwww.entfernt abrufbar war, von diesem zu löschen und/oder die Antragstellerin wegen dieses Inhalts mit einer Verwarnung zu versehen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III. Streitwert: 10.000 €
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