Landgericht Köln, 2021-10-11, 28 O 350/21

28 O 350/21Cantonal CourtOct 11, 2021

Full text

Landgericht Köln — 28 O 350/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-11

Aktenzeichen: 28 O 350/21

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:1011.28O350.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

das von der Antragstellerin auf ihrem unter https://www.entfernt betriebenen Kanal hochgeladene Video mit dem Titel „Inzidenz #entfnert“, das unter https://www.entfernt abrufbar war, von diesem zu löschen und/oder die Antragstellerin wegen dieses Inhalts mit einer Verwarnung zu versehen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III. Streitwert: 10.000 €

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