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112 KLs 2/21•Landgericht Köln, 2021-09-09, 112 KLs 2/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-09
Aktenzeichen: 112 KLs 2/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0909.112KLS2.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen Betrugs in 267 Fällen, davon in 21 Fällen als Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 (fünf) Jahren und 9 (neun) Monaten verurteilt.
Gegen den Angeklagten wird die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 4.064.758,85 € angeordnet, davon in Höhe von 1.311.579,73 € als Gesamtschuldner mit der Einziehungsbeteiligten I. Inc.
Gegen die Einziehungsbeteiligte I. Inc. wird die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 1.311.579,73 € als Gesamtschuldnerin mit dem Angeklagten angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist. Soweit das Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Angewandte Vorschriften:
Hinsichtlich des Angeklagten: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 73 Abs. 1, 73 c S.1, 73e Abs. 1 StGB
Hinsichtlich der Einziehungsbeteiligten: §§ 73 Abs. 1, 73b Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 2 StGB
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