Landgericht Köln, 2021-08-26, 2 O 292/19

2 O 292/19Cantonal CourtAug 26, 2021

Full text

Landgericht Köln — 2 O 292/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-26

Aktenzeichen: 2 O 292/19

ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0826.2O292.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 24%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 48% und die Beklagte zu 2) darüber hinaus zu 28%.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 33%. Im Übrigen trägt sie der Beklagte zu 1) selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 18%. Im Übrigen trägt sie die Beklagte zu 2) selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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