projects
39 T 72/21•Landgericht Köln, 2021-08-10, 39 T 72/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-10
Aktenzeichen: 39 T 72/21
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0810.39T72.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 39. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 14.07.2021 wird unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 28. Juni 2021 – 140 C 180/21 – in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 19. Juli 2021 – 116 C 294/21 – durch
einstweilige Verfügung
angeordnet:
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Antragstellerin einstweilen bis zum endgültigen Abschluss des vereinsinternen Rechtsmittelverfahrens betreffend den Beschluss des Ortsgruppenausschusses vom 22. Juni 2021 über den Ausschluss der Antragstellerin aus der Ortsgruppe Köln weiterhin als sein Mitglied gemäß seiner Satzung, insbesondere unter voller Gewährung der hieraus folgenden Mitgliedschaftsrechte, zu behandeln.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz sowie des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.