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120 KLs 20/20•Landgericht Köln, 2021-05-25, 120 KLs 20/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-25
Aktenzeichen: 120 KLs 20/20
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0525.120KLS20.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. große Strafkammer des Landgerichts
für R e c h t erkannt:
Der Angeklagte I. wird wegen versuchten schweren Raubes unter Einbeziehung des Strafbefehls des Amtsgerichts D. vom 09.12.2020, Az. 710 Cs 293/20, zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von der Erhebung von Kosten und Auslagen wird bei dem Angeklagten I. abgesehen, seine notwendigen Auslagen trägt er selbst.
Der Angeklagte B. wird wegen versuchten schweren Raubes kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagte G. wird wegen Anstiftung zum schweren Raub kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Angewandte Vorschriften: §§ 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2, 26 StGB, §§ 1 Abs. 1, Abs. 2, 17 Abs. 2, 18, 31 Abs. 2 Satz 1, 74, 105 Abs. 1, Abs. 3, 109 Abs. 2 JGG
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