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21 O 573/19•Landgericht Köln, 2021-02-22, 21 O 573/19
Entscheidungsdatum: 2021-02-22
Aktenzeichen: 21 O 573/19
ECLI: ECLI:DE:LGK:2021:0222.21O573.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 25.08.2020 wird aufrechterhalten. Auch die weitere Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu je 50 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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